20.05.2020 Info DSV: Übergangsregeln Segeln

Übergangsregeln zur Wiederaufnahme des Sportbetriebs in den Segelvereinen

Die Sportministerinnen und -minister der Länder haben sich für eine schrittweise Wieder-aufnahme des vereinsbasierten Sport- und Trainingsbetriebs in Abstimmung mit dem DOSB entschieden.
Mit den folgenden Übergangsregeln zeigt der Deutsche Segler-Verband (DSV) klar defi-nierte Möglichkeiten auf, wie für Seglerinnen und Segler unter Berücksichtigung der zehn DOSB-Leitplanken eine schrittweise Wiederaufnahme des Vereinsbetriebes möglich ist.

1. Bundesweite und länderspezifische Regeln einhalten
Sowohl bundesweit geltende als auch spezifische Regelungen der Länder (s. Anlage) sind grundsätzlich einzuhalten. Die vom Robert Koch-Institut und der Bundeszentrale für ge-sundheitliche Aufklärung veröffentlichten Hygienemaßnahmen und Verhaltensempfehlungen (www.infektionsschutz.de/coronavirus/) sowie die 10 Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes (www.dosb.de/medien-service/coronavirus/sportartspezifische-uebergangsregeln/) sind bei allen Tätigkeiten zu befolgen.

2. Segeln ist eine Freiluftaktivität und eine Individualsportart
Das Segeln wird unter Beachtung der Hygiene- und Distanzregeln (1,50 Meter) als Freiluft-aktivität und Individualsportart ausgeübt, solange nicht mehr als zwei Personen an Bord sind (Ausnahme: Angehörige des eigenen Haushalts).

3. Windsurfen, Kiteboarden, Land- und Strandsegeln, Eis- und RC-Segeln
Das Windsurfen, Kiteboarden, Land- und Strandsegeln sowie das Eis- und RC-Segeln werden grundsätzlich allein betrieben und sind somit (ohne Übergangsregeln) unter Einhaltung der Distanz- und Hygieneregeln zulässig.

4. Erreichbarkeit der Liegeplätze
Zur Ausübung des Segelsports ist es erforderlich, dass die Vereinsmitglieder und Bootseigner die Boots-Liegeplätze erreichen können. Dazu müssen die Einreisebeschränkungen in andere Bundesländer sowie die Betretungsverbote bzw. Schließungen von Vereins-Steganlagen ab sofort aufgehoben werden.

5. Vereine und Hafenanlagen werden geöffnet
a. Vereine und Hafenanlagen werden unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften wieder geöffnet.
b. Hygieneregeln müssen eingehalten werden (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus.html).
c. Jedes Vereinsmitglied wird aufgefordert, seine Verweildauer auf dem Vereinsgelände kritisch zu prüfen.
d. Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen das Vereinsgelände nicht betreten.
e. Sollte sich eine infizierte Person auf dem Vereinsgelände aufgehalten haben, muss geprüft werden, ob ggfs. das gesamte Gelände gesperrt werden muss.
6. Vorbereitende Arbeiten am Boot
Alle vorbereitenden Arbeiten am Boot, insbesondere das Slippen und Kranen der Boote wird unter Einhaltung der Abstandsregelungen erlaubt.
7. Trainingsbetrieb unter Anleitung eines Übungsleiters/Trainers
a. Das Wassertraining beginnt in Einhand- und Zweihandbooten.
b. Das Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause. Umkleide- und Duschräume sowie alle Gemeinschaftsräume (außer Toiletten) bleiben geschlossen.
c. Vor- und Nachbesprechungen sind online von zu Hause aus durchzuführen.
d. Wenn mehr als eine Gruppe von dem Vereinsgelände aus trainiert, sind die Anfangs- und Endzeiten des Trainings so zu legen, dass die verschiedenen Trainingsgruppen keine Kontaktzeiten haben – weder beim Auf-/Abbauen der Boote, noch auf der Rampe oder auf dem Vereinsgelände.
e. Auf dem Wasser sind die Trainingsareale verschiedener Trainingsgruppen mit aus-reichend Abstand zu wählen.
f. Die Verweildauer auf dem Vereinsgelände sollte kritisch geprüft werden, die gülti-gen Kontaktvorgaben sind stets einzuhalten.
g. Die Zusammensetzung der Trainingsgruppen und die Teamzusammensetzung in Zweihandbooten sollten vorerst unverändert bleiben. So können im Falle einer Infek-tion, die weiteren Personen in der Trainingsgruppe leicht und schnell identifiziert, informiert und Maßnahmen durchgeführt werden.
h. Wenn möglich ist der Einsatz von Onboard-Kameras (wie z. B. GoPros) während des Trainings und im Nachgang für die Besprechungen zu empfehlen.
i. Vor Trainingsbeginn ist der DOSB Fragebogen „SARS-CoV-2 Risiko“ von allen Teil-nehmenden auszufüllen.
j. Personen mit typischen Corona Krankheitssymptomen und deren Begleitpersonen sowie Personen, die Kontakt zu infizierten Personen hatten, dürfen nicht am Training teilnehmen.
k. Sollte sich ein Mitglied einer Trainingsgruppe nachweislich infiziert haben, wird das Training für die gesamte Gruppe für mindestens 14 Tage ausgesetzt.

8. Wiederaufnahme des Wettkampfbetriebs
a. Die Aufnahme des Wettkampfbetriebs erfolgt unter Beachtung der Abstandsrege-lungen.
b. Das Duschen und Umziehen erfolgt zu Hause. Umkleide- und Duschräume sowie alle Gemeinschaftsräume (außer Toiletten) bleiben geschlossen.
c. Technische Möglichkeiten für die Regattaorganisation sollen genutzt werden (wie z. B. manage2sail mit Online Noticeboard etc.).
d. Anmeldung und Einchecken sollte nur online erfolgen.
e. Veranstaltungen wie Steuermannsbesprechung und Siegerehrungen müssen so organisiert werden, dass keine Gruppenbildung entsteht und die Distanzregeln eingehalten
werden können. Ansonsten dürfen sie nicht stattfinden.
f. Die Besatzung des Startschiffes und der Tonnenleger sind auf ein Minimum zu reduzieren.
g. Es müssen so große Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, dass bei Juryverhandlungen die Abstandsregelungen eingehalten werden können.
Stand: 19. Mai 2020
Deutscher Segler-Verband e. V.
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg
Tel. 040 632009-0
info@dsv.org

Anlage: Informationen zu den Regelungen der Bundesländer
Informationen zu den Regelungen der einzelnen Bundesländer sind auf den Seiten der jeweiligen Landesregierungen zu finden:
Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/
Freistaat Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/
Berlin: https://www.berlin.de/corona/
Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/
Freie Hansestadt Bremen: https://www.bremen.de/corona
Freie Hansestadt Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/
Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktuelle-informationen-zu-corona-hessen
Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/corona/
Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus
Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona
Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/
Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home_node.html
Freistaat Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/
Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/
Schleswig-Holstein: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/coronavirus_node.html
Thüringen: https://corona.thueringen.de/

05.05.2020 Information des Landesseglerverbandes Sachsen-Anhalt

Liebe Segelfreunde,

unter anderem unser Positionspapier an die Ministerien aber auch der Kontakt in die Fraktionen hat offensichtlich etwas bewirkt.
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen ist nach § 8 Abs. 1 der 5.SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ein Sportbetrieb im Freien seit gestern wieder möglich. Ebenso ist ein individuelles Training zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens 5 Personen zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass ein Abstand zu anderen Personen von 1,5 m sichergestellt ist, wobei Angehörige des eigenen Hausstandes oder in gerader Linie verwandte Personen (Kinder, Eltern) davon ausgenommen sind. Für die Sportvereine ist wichtig, dass Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche oder auch sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte nicht benutzt werden dürfen, der Zutritt zu den WC-Anlagen allerdings ermöglicht werden muss. Wichtig ist auch, dass beim Sportbetrieb keine Zuschauer zugelassen sind und zur Vermeidung von Ansammlungen auch der Zutritt zur Sportstätte gesteuert werden muss. Ebenso ist ein Wettkampfbetrieb noch nicht zulässig. Für Vereine, die nicht Träger ihrer Sportstätte sind, also die ihre Sportanlage (Vereinshaus, Steganlage, Slipbahn etc.)  nicht selbst unterhalten, ist weiter zu beachten, dass die Zustimmung des Trägers für die jetzt ermöglichte Nutzung eingeholt werden muss.
Für die Wassersportvereine bedeutet dies, dass unter Berücksichtigung der Kontaktbeschränkungen gesegelt werden darf, wenngleich derzeit keine Regatten möglich sind. Der individuelle Segelsport ist damit wieder freigegeben.
Was weitergehende Veranstaltungen betrifft, werden wir uns noch in Geduld üben müssen. Der Begriff einer Großveranstaltung (mehr als 1000 Teilnehmer/Gäste) ist zwar mittlerweile definiert worden, allerdings besteht eben die Beschränkung auf 5 Personen und das Wettkampfgebot. Ebenso gibt es in fast allen Verordnungen der einzelnen Bundesländer das Einreiseverbot zu touristischen Zwecken. Damit ist eine Regattaplanung momentan noch nicht möglich.
Ein individuelles Ansegeln innerhalb der Vereine aber schon!
Wir wünschen immer eine Handbreit…
Hermann Mewes
Vorsitzender
i.A. Raik Wollenbecker

LANDES-SEGLERVERBAND SACHSEN-ANHALT e.V.
Geschäftsstelle:
Thietmarstr. 18
39128 Magdeburg
www.lsv-sa.de

03.05.2020 Information des Vorstandes

Liebe Mitglieder der SG Seeburg e.V.
mit in Kraft treten (04.05.2020) der Fünften Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt (Fünfte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 5. SARS-CoV-2-EindV) ist die Nutzung des Vereinsgeländes im Freien für Vereinsmitglieder wieder unter Einhaltung von Regeln mit Einschränkungen möglich. Dies regelt insbesondere § 8 (1).
§ 8 Sportstätten und Sportbetrieb, Spielplätze
(1) Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
1. die Ausübung erfolgt kontaktfrei und die Einhaltung eines Abstands von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen ist durchgängig sichergestellt,
2. Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in kleinen Gruppen von höchstens fünf Personen,
3. ein Training von Spielsituationen insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten, in denen ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, erfolgt nicht,
4. Wettkampfbetrieb findet nicht statt,
5. Hygieneanforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Desinfektion von genutzten Sportgeräten, werden eingehalten,
6. Umkleidekabinen, Gastronomiebereiche und sonstige Gemeinschaftsräume einer Sportstätte werden nicht benutzt, der Zutritt zu WC-Anlagen, insbesondere die Möglichkeit zum Waschen der Hände muss ermöglicht werden,
7. Kleidungswechsel und Körperpflege finden nicht in der Sportstätte statt,
8. zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlagen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte,
9. Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt und
10. Zuschauer sind nicht zugelassen.
Die Nutzung von Sportanlagen im Freien gemäß Satz 2 bedarf der Zustimmung des Trägers der Anlage.

Hieraus ergibt sich, dass ausschließlich eine Nutzung der Toiletten gestattet ist. Die Duschen dürfen nicht genutzt werden. Ebenso besteht keine Nutzungsmöglichkeit des Vereinshauses inklusive Küche sowie der weiteren Vereinsgebäude. Die Übernachtung im Hafengelände sowie auf den Booten ist nicht gestattet.

Der Vorstand

17.04.2020 Information des Vorstandes

Liebe Mitglieder der SG Seeburg e.V.,
nach Absprache mit dem Kreissportbund sind sportliche Aktivitäten weiterhin generell untersagt.
Vereinsmitgliedern ist es gestattet, das Hafengelände zum Abstellen ihrer Jolle auf den Sommerliegeplatz zu betreten.
Eine weitere Nutzung des Vereinsgeländes ist aber strikt untersagt.
Hierzu gehören u.a. das An- und Ablegen vom Hafengelände aus und der Aufenthalt auf dem Hafengelände.
Das Betreten des Hafengeländes von Nichtvereinsmitgliedern ist untersagt.
Der Vorstand